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Doctor-medic Otilia GudanaPsychiatrische Begutachtung

Gutachtenbereich

Aussagepsychologische Begutachtung und methodenkritische Stellungnahme

Gegenstand

Die aussagepsychologische Begutachtung, auch Glaubhaftigkeitsgutachten genannt, prüft die Glaubhaftigkeit einer konkreten Aussage. Gegenstand der Prüfung ist die Aussage. Die allgemeine Glaubwürdigkeit der Person liegt außerhalb der Fragestellung. Anlass sind meist Verfahren mit Aussage gegen Aussage.

Methodik

Das Vorgehen folgt den Mindestanforderungen des Bundesgerichtshofs an Glaubhaftigkeitsgutachten (Urteil vom 30. Juli 1999, 1 StR 618/98). Es arbeitet hypothesengeleitet und untersucht Aussageentstehung, Aussageentwicklung, mögliche suggestive Einflüsse und Aussagetüchtigkeit mit der merkmalsorientierten Inhaltsanalyse. Ergänzend kommt SCAnS™ (Six Channel Analysis System) zum Einsatz. [Beschreibung des Verfahrens und Quellen zum Validierungsstand ergänzen. Falls SCAnS™ ein Verfahren der Sar Kissati GmbH ist, diese Verbindung hier offenlegen.] Das Gutachten benennt die Grenzen der Aussagekraft ausdrücklich.

Was Auftraggeber erhalten

Auftraggeber erhalten die Beantwortung der Beweisfrage. Bei der methodenkritischen Prüfung eines vorliegenden Gutachtens erhalten sie eine Stellungnahme zu Fragestellung, Tatsachengrundlage, Methodik und Schlüssigkeit. Für eine erste Einschätzung sind in der Regel die Vernehmungsprotokolle, das vorliegende Gutachten und die Beweisfrage erforderlich.

Fachliche Grundlagen

Die Anforderungen für diesen Bereich sind auf der Seite Fachliche Grundlagen aufgeführt: Aussagepsychologie. Zum Auftrag siehe Ablauf und Honorar.

Häufige Fragen

Was prüft ein Glaubhaftigkeitsgutachten?
Die aussagepsychologische Begutachtung, auch Glaubhaftigkeitsgutachten genannt, prüft die Glaubhaftigkeit einer konkreten Aussage. Die allgemeine Glaubwürdigkeit der Person liegt außerhalb der Fragestellung.
Nach welchen Anforderungen wird gearbeitet?
Das Vorgehen folgt den Mindestanforderungen des Bundesgerichtshofs an Glaubhaftigkeitsgutachten (Urteil vom 30. Juli 1999, 1 StR 618/98).
Welche Unterlagen werden für eine erste Einschätzung benötigt?
Für eine erste Einschätzung sind in der Regel die Vernehmungsprotokolle, das vorliegende Gutachten und die Beweisfrage erforderlich.

Fachlich geprüft von Doctor-medic Otilia Gudana, Stand 13.10.2026

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