Gutachtenbereich
Forensisch-psychiatrische Fragestellungen in Straf- und Zivilverfahren
Fragestellungen
Kanzleien und Verfahrensbeteiligte beauftragen forensisch-psychiatrische Gutachten, wenn die Beurteilung einer psychischen Störung für ein Verfahren entscheidungserheblich ist. Typische Fragestellungen betreffen die Schuldfähigkeit nach den §§ 20 und 21 StGB, die Verhandlungs- und Haftfähigkeit und die Prognose künftigen Verhaltens. Im Zivilrecht kommen die Geschäfts- und Testierfähigkeit hinzu.
Vorgehen
Die Begutachtung folgt den in Rechtsprechung und Fachliteratur formulierten Mindestanforderungen für Schuldfähigkeits- und Prognosegutachten. Sie umfasst die Auswertung der Verfahrensakten, die persönliche Untersuchung und die nachvollziehbare Herleitung der Schlussfolgerungen.
Auftrag und Untersuchung
Beauftragt wird im Privat- oder Parteiauftrag, beispielsweise durch die Verteidigung, die Nebenklagevertretung oder die Parteivertretung im Zivilverfahren. Die Gutachterin beantwortet die gestellten Fragen unabhängig, und das Ergebnis steht erst nach Aktenstudium und Untersuchung fest. Über die Verwendung eines Privatgutachtens im Verfahren entscheidet der Auftraggeber im Rahmen des jeweiligen Verfahrensrechts. Untersuchungen finden in München, Frankfurt am Main, Konstanz und in der Bodensee-Region statt. Externe Explorationen, etwa in einer Justizvollzugsanstalt oder Klinik, sind nach Absprache und mit Zustimmung der jeweiligen Einrichtung möglich.
Fachliche Grundlagen
Die Anforderungen für diesen Bereich sind auf der Seite Fachliche Grundlagen aufgeführt: Schuldfähigkeit, Prognose. Zum Auftrag siehe Ablauf und Honorar.
Häufige Fragen
- Welche Fragestellungen umfasst ein forensisch-psychiatrisches Gutachten?
- Typische Fragestellungen betreffen die Schuldfähigkeit nach den §§ 20 und 21 StGB, die Verhandlungs- und Haftfähigkeit und die Prognose künftigen Verhaltens. Im Zivilrecht kommen die Geschäfts- und Testierfähigkeit hinzu.
- Wer kann das Gutachten beauftragen?
- Beauftragt wird im Privat- oder Parteiauftrag, beispielsweise durch die Verteidigung, die Nebenklagevertretung oder die Parteivertretung im Zivilverfahren.
- Wo findet die Untersuchung statt?
- Untersuchungen finden in München, Frankfurt am Main, Konstanz und in der Bodensee-Region statt. Externe Explorationen, etwa in einer Justizvollzugsanstalt oder Klinik, sind nach Absprache und mit Zustimmung der jeweiligen Einrichtung möglich.
Fachlich geprüft von Doctor-medic Otilia Gudana, Stand 13.10.2026